Kostenschätzung durch Gutachter – unabhängig, transparent und realistisch
Ob Riss im Mauerwerk, Feuchteschaden oder Brandschaden – nach einem Vorfall stellt sich schnell die Frage: Was kostet die Instandsetzung? Als erfahrener Gutachter ermittle ich für Sie die realistischen Kosten zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden. Unabhängig, fachlich fundiert und auf Wunsch auch mit gerichtsfester Dokumentation.
Ich unterstütze Sie bei der Kostenschätzung von Bauschäden, Versicherungsschäden und Brandschäden – mit Blick auf technische Machbarkeit, Sanierungsbedarf und marktübliche Preise.
Kostenschätzung bei Bauschäden
Bauschäden entstehen durch fehlerhafte Bauausführung, veraltete Bausubstanz oder äußere Einwirkungen. Als Gutachter analysiere ich Art und Umfang der Schäden direkt vor Ort – zum Beispiel bei:
- Rissen in Wänden oder Decken
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Setzungen im Fundamentbereich
- Undichten Dächern oder Fassaden
- Mangelhafter Dämmung oder Ausführung
Ich dokumentiere die Schäden, kläre die Ursache und liefere eine nachvollziehbare Kostenschätzung für die fachgerechte Beseitigung. Damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen – und fundiert entscheiden können.
Kostenschätzung bei Versicherungsschäden
Nach einem Schadenfall ist eine objektive Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter oft entscheidend, um Ansprüche bei der Gebäudeversicherung geltend zu machen. Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- Leitungswasserschäden
- Sturmschäden
- Elementarschäden (z. B. durch Starkregen oder Schneelast)
- Schäden durch Vandalismus
Ich ermittle die realistischen Wiederherstellungskosten, dokumentiere den Schaden sachgerecht und unterstütze Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung – transparent, neutral und auf Augenhöhe.
Kostenschätzung bei Brandschäden
Ein Brandschaden ist nicht nur emotional belastend, sondern oft auch baulich und versicherungstechnisch komplex. Als Gutachter bewerte ich die Schadensauswirkungen eines Brandes und ermittle den finanziellen Aufwand für:
- Rückbau und Entsorgung beschädigter Bauteile
- Sanierung von Rauch- und Rußschäden
- Wiederherstellung der betroffenen Gebäudeteile
- Begleitende Maßnahmen wie Trocknung oder statische Sicherung
Sie erhalten eine detaillierte Kostenschätzung als Grundlage für Sanierungsangebote, Versicherungsabwicklung oder gerichtliche Verfahren.
Ihre Vorteile mit meiner Kostenschätzung

So läuft die Kostenschätzung durch mich als Gutachter ab:
Häufige Fragen zur Kostenschätzung:
Wird bei einem Brandschaden immer ein Gutachter benötigt?
Nicht zwingend – aber sehr empfehlenswert. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass das gesamte Ausmaß des Schadens erkannt wird – auch verdeckte Folgen wie Rauch-, Hitze- oder Rußschäden. Ich dokumentiere alle Schäden sachlich und ermittle realistische Wiederherstellungskosten, die Sie z. B. der Versicherung vorlegen können.
Was umfasst die Kostenschätzung bei Brandschäden?
Die Kostenschätzung beinhaltet die Entfernung zerstörter Bauteile, die Sanierung der betroffenen Bereiche, Entsorgungskosten und ggf. statische Sicherungsmaßnahmen. Ich bewerte auch Folgeschäden, die nicht direkt sichtbar sind, aber große Auswirkungen haben können.
Welche Bauschäden können geschätzt werden?
Ich erstelle Kostenschätzungen bei Rissen im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, Setzungsrissen, undichten Dächern, Fassadenschäden oder mangelhafter Dämmung. Dabei erfasse ich die Ursachen und die voraussichtlichen Sanierungsmaßnahmen – inklusive realistischer Kostenkalkulation.
Wie genau ist eine solche Schätzung?
Als erfahrener Gutachter orientiere ich mich an gängigen Marktpreisen und setze praxisnahe Werte an. Meine Kostenschätzungen sind nachvollziehbar gegliedert und geben Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Akzeptieren Versicherungen Ihre Schätzung?
Ja. Als unabhängiger Bausachverständiger erstelle ich sachliche, objektive Bewertungen, die für viele Versicherer eine verlässliche Grundlage darstellen – z. B. bei Leitungswasser-, Sturm- oder Elementarschäden.
Was, wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter hatte?
Auch dann kann es sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen. Ich prüfe, ob die Bewertung vollständig, korrekt und realistisch ist – und helfe Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche klar zu formulieren.
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